Illegale Drogen werden auf verschiedenen Wegen aus den jeweiligen Anbauländern bzw. aus Ländern mit entsprechenden Geheimlaboratorien („clan-destine“) in Länder bzw. Regionen geschleust, in welchen zahlungskräftige Konsumenten leben. Schmuggler haben seit jeher auch ihren eigenen Körper als Versteck genutzt, um beispielsweise gestohlene Wertgegenstände oder Drogen zu transportieren.
Beginnend zwischen 1970 und 1980 in den USA haben sich in den vergangenen Jahrzehnten spezielle Formen des Drogenschmuggels im menschlichen Körper entwickelt, die aufgrund der Inkorporation/Lokalisation der Drogencontainer im menschlichen Körper in „Bodypacker“, „Bodystuffer“ und „Bodypusher“ unterschieden werden. Nachfolgender Beitrag bezieht sich überwiegend auf die sog. „Bodypacker“.
Kriminologie
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Zunächst kamen Berichte über diese Form des Drogenschmuggels aus den USA, in Südamerika sowie in Westafrika ist die Form der Inkorporation von Drogen im menschlichen Körper schließlich perfektioniert worden. Die Drogenbarone bilden die Kuriere i. R. v. systematischen Schulungen aus, damit sie sich daran gewöhnen, die Drogencontainer hinunter zu schlucken und wieder auszuscheiden.
Ein sog. „Bodypacker“ ist ein Drogenkurier („mule“, „swallower“, „internal carrier“, Intestinalschmuggler), der mit Rauschgift gefüllte Päckchen schluckt und über größere Entfernungen sowie über Grenzen bzw. Kontinente im Magen-Darm-Trakt transportiert, um sie am Zielort wieder auszuscheiden.
Bei einem „Bodypusher“ handelt es sich um einen Schmuggler, der mit Drogen gefüllte Behältnisse rektal – bzw., wenn es sich um eine Frau handelt, auch vaginal – einführt, um die Päckchen später manuell wieder zu entfernen, z. B. beim Schmuggel über kurze Wege, u. a. ins Gefängnis.
Ein „Bodystuffer“ ist ein Drogen-Kleindealer, die Drogenkügelchen („Bubbles“ oder „Balls“; meist mehrfach aus einfachem Plastiktütenmaterial umhüllt und durch Erhitzung, z. B. mit dem Feuerzeug oder auf der Herdplatte, „verschweißt“) eilig in der Mundhöhle versteckt oder sie ggf. auch hinunter schluckt, um das Beweismittel bei einem polizeilichen Zugriff verschwinden zu lassen. Gelegentlich handelt es sich hierbei auch um schlecht verpackte, für den Eigengebrauch bestimmte Drogen.
Alle Phasen des Drogenschmuggels werden medikamentös unterstützt: Zur Vorbereitung des Hinunterschluckens werden Medikamente gegen Übelkeit und Brechreiz (Antiemetika) eingenommen. Zur Verlangsamung der Darmpassage werden Medikamente, die eine Verstopfung (Obstipation) hervorrufen eingenommen und schließlich, zu Beschleunigung der Ausscheidung am Zielort, werden Abführmittel (Laxanzien) eingenommen, welche die Darmtätigkeit fördern, um die Drogenpäckchen wieder zutage zu fördern.
Abhängig von der Statur, dem „Trainingszustand“ und der Risikobereitschaft des Kuriers können bis zu 200 Drogenpäckchen im Körper transportiert werden, wobei die verarbeitete Substanzmenge pro Päckchen bei ein bis max. zehn Gramm liegt. Die Gesamtmenge kann demnach bis zu 2 kg betragen. Für die Verpackung werden Materialien wie Kondome, Fingerlinge, Haushalts- oder Alufolie eingesetzt, wobei darauf geachtet wird, dass die unterschiedlichen Lagen – eine bis zu 10 Umhüllungen – möglichst luft- und wasserdicht verschlossen sind.
Bei den transportierten Drogen handelt es sich zumeist um Heroin oder Kokain, selten um Amphetamin oder Haschisch. Für den Drogenschmuggler besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Drogencontainer durchlässig werden bzw. aufplatzen. Auch ohne offene Leckagen diffundieren durch die Hüllen der Verpackungsmembranen kleine Substanzmengen, sodass beim Kurier geringe Konzentrationen der Drogen nachzuweisen sind, auch wenn die Person selbst nicht abhängig ist bzw. selbst konsumiert. Zu Lebensrettung des Dealers kann eine chirurgische Eröffnung der Bauchhöhle und von Magen und Darm erforderlich werden, Todesfälle von Bodypackern, Bodystuffern und Bodypushern kommen immer wieder vor.
Als Bodypacker oder Bodystuffer treten sowohl Männer als auch Frauen aller Altersgruppen in Erscheinung. Bodypacker stammen häufig aus Afrika und Südamerika. Viele geben ein jüngeres Lebensalter an, sodass forensisch medizinische Altersschätzungen erforderlich werden können.
Insbesondere im Umfeld größerer internationaler Flughäfen verfügen die Tätigen (Zollfahndung, Polizei) über einen großen Erfahrungsschatz und Informationen bezüglich der Identifikation von Drogenkurieren. Um zu einer eindeutigen Feststellung des Bodypackings und einer Sicherstellung der Drogen zu kommen, gibt es Kooperationen mit Labors, Ärzten und Kliniken.
Polizeiliche und medizinische Maßnahmen zum Nachweis des Körperschmuggels
Bei Polizei und Zollfahndung hat sich das folgende Verfahren bewährt:
Generierung der Verdachtssituation
• Fremdländisches Aussehen und entsprechende Nationalität (häufig Afrika, Südamerika),
• wenig bzw. unpassendes Reisegepäck,
• vom Äußeren und vom Beruf her nicht erklärbare Bargeldmengen,
• nicht nachvollziehbare Erklärung für eine Fernreise,
• wiederholte Reisen auf derselben Route,
• im Gepäck z. B. Medikamente wie Antiemetika u/o Laxantien,
• auffälliger Mundgeruch,
• Hinweise auf eigenen Drogenkonsum,
• auffälliges Verhalten bei der Passkontrolle,
• Drogennachweis im Urin (bzw. im Schweiß oder Speichel),
• Intoxikationserscheinungen (Blutdruckkrise, Krampfanfälle, z. B. durch Kokain-Überdosierung, Benommenheit, Atemlähmung, z. B. durch Heroin, Auffälligkeiten im Bereich der Pupillen).
Bei dringendem Verdacht oder positivem Ergebnis des Drogentests Verbringung in ein Schwerpunkt-Krankenhaus.
Mögliche medizinische Maßnahmen
• Kontrolle der Mundhöhle, speziell unter der Zunge und im Bereich der Wangentaschen,
• induziertes Erbrechen nach Herunterschlucken von "Bubbles" bei Bodystuffern (nach ECHR-Urteil (European Court of Human Rights) nur mit dem Einverständnis des Beschuldigten; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr 2006 entschieden, dass ein Brechmitteleinsatz gegen den Willen des Beschuldigten eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellt und deswegen unzulässig ist),
• digitale Untersuchung und Asservierung der Drogen, u. U. vaginale Spekulum-Untersuchung, bei Bodypushern,
• Röntgen-Abdomen-Übersichtsaufnahme nach entsprechender richterlicher Anordnung,
• Gastroskopie (Magenspiegelung),
• Ultraschalluntersuchung (speziell für Drogencontainer im Magen),
• CT (Computertomografie bei unsicherem bzw. verdächtigem Befund in der Abdomen-Übersicht, insbesondere auch bei Verdacht auf Bodypacking von flüssigen Substanzen wie Liquid Cocain; die computertomografische Untersuchung ist im Vergleich zum konventionellen Röntgenbild zwar genauer, bedeutet jedoch eine größere Strahlenbelastung),
• MRT (Magnetresonanztomografie; nur bei gut und länger dauernden Kooperation der Patienten/Delinquenten möglich; stellt keine Strahlenbelastung dar, Nachteil ist jedoch der hohe Untersuchungsaufwand),
• Rektoskopie, Koloskopie (Enddarm-, Dickdarmspiegelung),
• Laparatomie (operative Eröffnung der Bauchhöhe) sowie chirurgische Eröffnung von Magen u/o Darm (als Notfallmaßnahme, z. B. bei Entfernung aufgegangener bzw. undichter Drogencontainer),
• Ausscheidungskontrolle (z. B. bei inhaftierten Personen),
• Einleitung klinisch-toxikologischer Untersuchungen.
Bei positivem Ergebnis erfolgt medizinische Überwachung und Warten auf die Ausscheidung der Drogencontainer nach Abführmittelgabe bzw. Koloskopie-Lösung bei Ileus (Darmverschluss), Ausscheidungskontrolle durch eine Toilette mit Reservoire für die Exkremente oder auf einer gläsernen Toilette. Im Notfall erfolgt eine endoskopische Entfernung der Drogenpäckchen oder ggf. auch eine Operation.
In allen Situationen, in denen Polizei, Zoll, (Rechts-)Medizin mit Körperschmugglern von Drogen zu tun haben, ist eine sehr konsequente und lückenlose, die Körperöffnungen kontrollierende, Verfahrensweise erforderlich, d. h. die Identifikation von Körperschmuggel, die medizinische Diagnostik, die Asservierung der Drogen erfordert eine sehr enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Zollfahndung, Strafvollzug, Medizin (Labordiagnostik, Toxikologie, Radiologie, Innere Medizin, ggf. Gynäkologie, Bauchchirurgie, Rechtsmedizin), Staatsanwaltschaft, Richtern.
"Arme Schlucker"
In einzelnen Fällen wurden "Nachahmer" beobachtet, die möglicherweise in selbstschädigender Absicht – evtl. äquivalent zu Gefängnisinsassen, die Fremdkörper, zum Teil metallische Partikel, verschlucken, um dadurch Hafterleichterung oder klinische Behandlung während des Gefängnisaufenthaltes zu provozieren – oder auch im Rahmen von (Trink-)Wetten „Packs“ mit der Folge eines Dünndarmverschlusses verschluckten, die aus gefüllten, verknoteten Kondomen bestanden und Urin oder Vanillesauce enthielten.
Literatur:
Vgl. Püschel, K. (2013): Bodypacking; In: Grassberger, M; Türk, E.; Yen, K.: Klinisch-forensische Medizin, Berlin/Heidelberg: Springer, S. 458ff.
Der Körper als Drogenversteck https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/80-fingerlinge-im-darm-bodypacker-muss-xx-jahre-ins-gefaengnis-89546.html
Der Körper als Drogenversteck https://image.slidesharecdn.com/bodypackers-150704012119-lva1-app6892/95/body-packers-14-638.jpg?cb=1503680787