„Ich tat nur meinen Dienst“ - Beteiligung an und Widerstand gegen die Verbrechen in der NS-Zeit

Die Medizin in der Zeit des Nationalsozialismus hat durch die Implementierung eines terroristischen Gesundheitssystems möglich gemacht, dass lückenlos auf alle jene zugegriffen werden konnte, welche der rassistischen Ideologie, den NS-Kriterien von Arbeitsfähigkeit, Leistung und Gesundheit, nicht entsprachen. Viele waren an diesem „Krieg gegen die Minderwertigen“, die psychisch Kranken, die behinderten Menschen, dem System von „Heilen“ und „Vernichten“, das von Absonderung und Verwahrung über Zwangssterilisation und -abtreibung bis hin zur Euthanasie reichte, beteiligt, es wurden jedoch nach 1945 nur wenige Verantwortliche dafür zur Rechenschaft gezogen.

Massive Proteste, z. B. aus katholischen und evangelischen Kirchenkreisen, hatten Hitler am 24. August 1941 zwar zum Abbruch der „Aktion T4“ veranlasst, dies hatte allerdings nichts an der Weiterführung bzw. Entwicklung anderer NS-Programme, wie z. B. Kindereuthanasie, Aktion „14f13“, sowie dezentraler Anstaltsmorde („wilde Euthanasie“, „Ostarbeiterinnen“) geändert.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich wurden Ärzte wie auch Pflegepersonen in die Verbrechen gegen die Menschlichkeit involviert, manch einer ließ sich auch bereitwillig verstricken, daran besteht mittlerweile kein Zweifel mehr. Tatsache ist vielmehr, dass Ärzte und Ärztinnen die medizinische Tötung, - verharmlost und zum Zweck der Verschleierung als „Todesbeschleunigung“ bezeichnet -, angeordnet hatten, der Vollzug jedoch zumeist durch das Pflegepersonal durchgeführt wurde, welchem ein erschreckend großer Entscheidungsspielraum eingeräumt worden war. Die Mitwirkung von Österreichischen Pflegepersonen reichte von Gewährenlassen über bereitwillige Durchführung von Tötungsaufträgen bis hin zum selbstständigen Mord. Nicht wenige Beteiligte schreckten auch vor extremer Grausamkeit, Gewalt und dem Zufügen von Schmerzen nicht zurück.

Eine Reihe von Ärzten und Ärztinnen musste sich, ebenso wie Angehörige des Pflegepersonales, welche in den insgesamt zehn österreichischen Anstalten, - wovon in sechs in der Zeit des Nationalsozialismus Tötungsverbrechen in einem ungeheuren Ausmaß begangen worden waren -, „ihren Dienst“ getan hatten, nach 1945 vor Gericht verantworten. Zwei Anstalten dienten als sog. „Zwischenanstalten“, in die Pfleglinge verlegt worden waren ehe sie in die Tötungsanstalten überführt wurden. In die verbleibenden zwei Anstalten wurden als „asoziale Elemente“ denunzierte Frauen überstellt und dort mit der „geforderten und nötigen Zucht und Härte“ behandelt.

Den Pflegepersonen, welche vor Gericht schuldig gesprochen wurden, ist eines gemeinsam, und zwar, dass sie nach dem Erhalt der „Tötungsaufträge“ ohne zu zögern den Schritt der Tötung gingen und, ebenso wie ihre Vorgesetzen, - Ärzte und Ärztinnen -, kein Mitgefühl, keine Gnade, keine Milde für ihre Opfer kannten. Mitleid zeigten sie auch im Nachhinein lediglich für sich selbst. In den Strafverfahren wurde versucht, Schuld zu leugnen. Aufgrund der Sozialisierung hin zur Unterordnung und zu blindem Autoritätsgehorsam waren die angeklagten Pflegepersonen nicht imstande gewesen, sich ihren Vorgesetzen zu widersetzen, manche hatten darüber hinaus die große Macht, die sie ausüben konnten, genossen.

Es muss aus heutiger Sicht festgestellt werden, dass ein Erkennen davon, an was sie beteiligt gewesen sind bzw. was sie taten, - nämlich schwerstes Unrecht -, möglich gewesen wäre. Nicht wenige hätten sehen müssen, dass sie an diesen Verbrechen nicht nur mitgewirkt, sondern sich auch selbst des Verbrechens des Mordes schuldig gemacht haben, sie schienen jedoch ihre Taten zum Zeitpunkt des Begehens nicht bedacht zu haben. Auch, dass sie sich jemals dafür zu verantworten haben, war den Tätern und Täterinnen nicht bewusst gewesen. In dieser Weise waren sie Opfer, aber auch Nutznießer des Nationalsozialismus.

Bei den Prozessen wurde allerdings stets „Befehlsnotstand“ ins Treffen geführt, die stereotypen Antworten lauteten „Ich handelte nur im Auftrag!“

Vgl. Malina, Peter; Fürstler, Gerhard: „Ich tat nur meinen Dienst“. Die Beteiligung österreichischer Krankenschwestern und Krankenpfleger an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus. Zur Geschichte der Krankenpflege in Österreich.

Damit schlossen sie aus, dass sie eine andere Wahl gehabt hätten.

Beispiele dieser Zeit belegen jedoch, dass es trotz allem Menschen gegeben hat, die anders gehandelt haben:

Die Wiener Krankenschwester Anny Wödl

Anny Wödl, am 1. Oktober 1902 Nähe Wiener Neustadt geboren, hatte am 13. November 1939 ihre Stelle als Aushilfskrankenschwester im Wiener Allgemeinen Krankenhaus, - Saaldienst im Militärlazarett der Abteilung Wasserbett -, angetreten. Am 24. November hatte die ledige Anny Wödl ihr Kind geboren, einen Sohn - Alfred (1934 - 1941). Am 1. März 1946 war sie als Zeugin in der Strafsache gegen den ehemaligen Primarius der „Wiener Städtischen Nervenklinik für Kinder“ (Spiegelgrund), Dr. Ernst Illing (1904 - 1946), der wegen der Kindermorde am Wiener „Spiegelgrund“ angeklagt worden war, vor Gericht gestanden. Anny Wödl hat Folgendes zu Protokoll gegeben: „Ich habe am 24. November 1934 einen Knaben geboren, der mit dem Gehen und auch mit dem Sprechen Schwierigkeiten hatte […]. Es stellte sich schließlich heraus, dass er zwar alles verstand, daß er aber nicht sprechen konnte. Auch waren seine Beine offenbar zu schwach, sodass er soviel wie nicht gehen konnte. Woran er eigentlich litt und was die Ursache seines Zustandes war, konnten die Ärzte eigentlich nicht feststellen. Mit vier Jahren gab ich ihn in die Anstalt nach Gugging.“ („NÖ Landes Pflege- und Beschäftigungsanstalt für schwachsinnige Kinder in Gugging bei Wien“).

Anny Wödl, die ihren Buben in Gugging für gut aufgehoben befand, erfuhr eines Tages von einer Bekannten, deren Sohn „Am Steinhof“ untergebracht gewesen war, von den Ereignissen der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ („Wagner Jauregg Heil- und Pflegeanstalt“). Diese Bekannte hatte, als sie zu Besuch gekommen war, ihr Kind nicht mehr vorgefunden. Niemand hatte ihr sagen können, wohin er gebracht worden sei. „Kriegsbedingte Maßnahme“ wurde diese „Verfrachtung“ der Psychiatriepatienten ins Unbekannte genannt. Suggeriert wurde, dass die Kranken an die Ostsee zur Erholung geschickt worden wären. Einige Wochen später hatte die Bekannte von Frau Wödl einen Brief mit der Nachricht vom „plötzlichen Tod“ ihres Sohnes erhalten. Trotz des Verlangens von Aufklärung, hatte sie keine Auskunft von den Ärzten oder Pflegepersonen des „Steinhofs“ erhalten.

Es wurde erstmals von Mord gesprochen. Vor dem „Steinhof“ spielten sich erschütternde Szenen ab. Polizeibeamte bewachten die Tore. Keiner der Besucher wusste, ob er seinen Angehörigen jemals wieder sehen würde. In kaum drei Monaten hatten mehr als tausend Angehörige von Pfleglingen der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ Todesnachrichten erhalten. Es wurde bekannt, dass gegen Mitternacht graue Autobusse vorfahren würden, die Kranken aus dem Schlaf gerissen und mit den Autobussen nach Wien-Hütteldorf gebracht werden würden. Im wartenden Sonderzug würde reichsdeutsches Pflegepersonal die Patienten übernehmen.

Anny Wödl war besorgt um ihr Kind gewesen und hatte den Entschluss gefasst, im Namen der Angehörigen der Steinhof-Patienten in Berlin vorzusprechen. Am 23. Juli 1940 ging sie direkt in die Berliner Reichskanzlei und wurde ans Reichsministerium, an Dr. Linden, verwiesen. Auf ihrem Besucherschein stand als Grund der Vorsprache: „Wiener bitten für Angehörige“.

Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden leitete das Referat der Abteilung IV Gesundheitswesen und Volkspflege im Reichsministerium des Inneren und war ab Oktober 1941 Reichsbeauftragter für die Heil- und Pflegeanstalten und, in dieser Funktion, wesentlich für die Durchführung und Realisierung des Euthanasie-Programmes (mit-)verantwortlich. Wödl drängte Linden in der Unterredung dazu, die Transferierungen für Wien einzustellen, Linden stellte klar, dass Wien von den Patiententransporten nicht ausgenommen wäre. Anny Wödl erkannte schließlich die Aussichtslosigkeit ihrer Bemühungen.

Zu Beginn des Jänner 1941, ein halbes Jahre nach ihr Berlinreise, wurde Anny Wödl selbst zur Betroffenen: ihr sechsjähriger Sohn wies laut ärztlichem Gutachten ein „athetotisches Syndrom“ auf (eine, auf Motorik und Bewegung ausgedehnte, schwere Koordinationsstörung), gleichzeitig war Alfred für geistig zurückgeblieben eingestuft worden. Als Ursache für die Behinderung war eine Encephalitis attestiert worden. (In der erhaltenen Krankengeschichtsakte ist „erworbener Schwachsinn mittleren Grades“ dokumentiert; verbunden mit dauernder Bettlägerigkeit.)

Als Anny Wödl erfuhr, dass ihr Kind für einen, in den nächsten Tagen geplanten, „Transport“ vorgesehen war, fuhr sie erneut nach Berlin, um Dr. Linden in eigener Sache zu sprechen, um für ihr Kind einzutreten. Dr. Linden. „Schauen Sie, was wollen Sie mit einem behinderten Kind?“ Wödl: „Das ist meine Sache. Ich will mein Kind zurück haben.“ Linden: „Nein, das kriegen Sie nicht. Erstens sind Sie im Kriegseinsatz, wer pflegt das Kind und zweites, Sie müssen arbeiten.“ Wödl: „Wenn das Kind schon sterben muss, dann doch wenigstens in seinem Bett.“ Linden: „Also, den Wunsch können wir Ihnen ausnahmsweise erfüllen. Wir lassen das Kind von Gugging auf den Spiegelgrund bringen, aber sterben muss das Kind.“

Dr. Linden hatte zugesagt, dass ihr Kind in Wien sterben würde können, dass es sterben würde, daran hatte er keinen Zweifel aufkommen lassen.

Aus der Krankengeschichte geht nicht hervor, wer die Überstellung von Gugging auf den „Spiegelgrund“, die 14 Tage später vonstatten gegangen war, veranlasst hatte, als gesichert gilt allerdings, dass Dr. Erwin Jekelius, Primarius des „Spiegelgrundes“ am 29. Jänner 1941 den Direktor Guggings schriftlich ersucht hatte, das Kind in die „Wiener Städtische Nervenklinik für Kinder“ zwecks Diagnosestellung zu transferieren. Am 6. Februar 1941 hatte Anny Wödl eine Postkarte mit folgendem Wortlaut an die Adresse ihres Arbeitsplatzes, dem Wiener AKH, erhalten: „… daß Ihr Sohn Alfred Wödl, am heutigen Tage aus der hiesigen Kinderanstalt in die Wiener Städtische Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund in Wien, 109/14, Sanatoriumsstrasse 2 verlegt wurde“. Sie hatte unverzüglich Kontakt mit Dr. Erwin Jekelius aufgenommen, und bei dieser Unterredung war ihr bewusst geworden, dass sie ihr Kind nicht werde retten könne. Die letzte, von Jekelius der Krankenakte beigefügte Notiz „Das Kind ist Halbjude!!“ dürfte Alfred über seine schwere Behinderung hinaus zum tödlichen Verhängnis geworden sein.

Es ist kaum nachvollziehbar, in welcher verzweifelten Lage sich Anny Wödl im Angesicht dessen, dass ihr Sohn aufgrund des Umstandes, an einer schweren körperlichen und geistigen Behinderung zu leiden, keine reellen Überlebenschancen hatte, tatsächlich befunden hat. Am 17. Februar 1941 hatte Wödl ihr Kind noch einmal besuchen dürfen, am 23. Februar hatte Dr. Jekelius sie angerufen um ihr mitzuteilen: „Ihr Kind ist gestern um fünf Uhr früh verstorben.“

Letztlich muss die Handlungsweise von Anny Wödl als mutiger Versuch einer Mutter anerkannt werden, die ihr totgeweihtes Kind vor dem gnadenlosen Schicksal der nationalsozialistischen Mordmaschinerie zu retten versucht hat. In ihrer Zeugenaussage vom 1. März 1946 sagte sie: „Daher wollte ich nur noch eines verhindern, nämlich dass das Kind irgendwohin verschleppt würde. Ich wollte dem Kind, wenn es schon sterben musste, jede weitere Qual ersparen. Daraus, aus diesen Beweggründen habe ich Dr. Jekelius gebeten, wenn schon der Tod meines Kindes nicht verhindert werden könnte, es schnell und schmerzlos zu machen. Das hat er mir verprochen. Ob er selbst dann diese Tat durchgeführt hat, oder ob er sie durch jemanden durchführen ließ und auf welche Art, habe ich nie erfahren.“

Wie Anny Wödl ihr weiteres Leben ausgerichtet hat und ob sie sich jemals mit dem tragischen Schicksal hat aussöhnen können, ist unbekannt. Im Zuge eines, vom ORF produzierten und im Juli 1983 ausgestrahlten, Dokumentarfilmes über medizinische Verbrechen in NS-Zeiten geriet die damals 82jährige Wödl noch einmal ins Interesse der Öffentlichkeit. Peter Nausner erzählte retrospektiv über das geführte Interview, dass Anny Wödl ihre bittere Erfahrung mit dem gewaltsamen Ende ihres Kindes und vor allem ihre erfolglosen Bemühungen um die Rettung ihres Kindes nie wirklich verarbeiten hat können.

Anny Wödl wurde im Alter von 94 Jahren am 2. Dezember 1996 tot in ihrer Wiener Wohnung aufgefunden.

Die Krankengeschichte von Alfred lässt keine Rückschlüsse auf verabreichte Medikamente zu, lediglich Luminalgaben nach einer am Vormittag des 21. Februar 1941 durchgeführten Luftencephalografie sind dokumentiert. Um 3.30 Uhr am 22. Feburar 1941 verstarb das Kind, laut Krankengeschichte, „plötzlich“. Der Bub wurde am selben Tag von Dr. Heinrich Gros seziert, Gehirn und Rückenmark wurden entnommen und in 10%iger Formalinlösung fixiert.

Am 13. Juni 1941 wurde das Gehirn von Alfred makroskopisch untersucht, danach lagerte es über 60 Jahre im Keller der Pathologie des „Steinhofs“. Im April 2002 wurde das Gehirn des Buben gemeinsam mit den anderen Opfern des „Spiegelgrundes“ in einem Ehrengrab am Wiener Zentralfriedhof beigesetzt.

Vgl. Fürstler, Gerhard; Malina, Peter: Österreichische Pflegepersonen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Ihre Schicksale, ihre Berührungspunkte zum Nationalsozialismus und ihr Verhalten im Alltag des nationalsozialistischen Gesundheitssystems. Teil 1: Die Wiener Krankenschwester Anny Wödl, In: Österreichische Pflegezeitschrift 3/03, Historische Pflegeforschung, S. 24 ff.

Dr. Jekelius ist 1945 auf der Flucht von Soldaten der Roten Armee verhaftet und 1948 in Moskau wegen der Beteiligung an Euthanasieverbrechen zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Er verstarb im Mai 1952 in einem sowjetischen Arbeitslager.

Dr. Illing ist nach Kriegsende verhaftet und angeklagt worden. Im Steinhof-Prozess vor dem Volksgericht Wien wurde er der Gabe von todbringenden Medikamenten und Lumbalpunktionen sowie der Veranlassung bzw. Verabreichung todbringender Medikamente in etwa 200 Fällen für schuldig befunden und zum Tod durch den Strang verurteilt. Das Urteil wurde im November 1946 vollstreckt.

Anny Wödl mit ihrem behinderten Sohn Alfred, um dessen Rettung sie sich erfolglos bemühte http://ausstellung.de.doew.at/m22sm112.html

Dieses Medikament wurde den Kindern verabreicht https://www.dubistanders.de/Ursula-Heidrich/Dieses-Medikament-wurde-den-Kindern-vermutlich-verabreicht

Meldung eines behinderten Kindes an das Gesundheitsamt. Das betroffene Mädchen starb im Oktober 1942 http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/10-diagnose-unbrauchbar

Auszüge eines Briefwechsels zwischen der „Kinderfachabteilung“ und den Eltern eines Opfers http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/10-diagnose-unbrauchbar

Dr. Ernst Illing, Nachfolger von Erwin Jekelius, von 1942 - 1945 ärztlicher Direktor der Nervenklinik für Kinder „Am Spiegelgrund“ und einer der Hauptverantwortlichen für die „Kindereuthanasie“ in Wie http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/10-diagnose-unbrauchbar

Dr. Erwin Jekelius, bis Ende 1941 Leiter der Anstalt „Am Spiegelgrund“ und Koordinator der „Aktion T4“ in Wien. http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/10-diagnose-unbrauchbar

Die Spiegelgrund-Ärzte auf der Anklagebank (Neues Österreich, 16. Juli 1946) http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/16-nachkrieg

Zeitungsbericht über die Urteilsverkündung im Volksgerichtsprozess gegen die Kindermörder vom Steinhof (Neues Österreich, 19. Juli 1946) http://gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/16-nachkrieg

Dauerausstellung OWS eigenes Foto

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ehem. Pathologie OWS eigenes Foto

Mahnmal Spiegelgrundkinder eigenes Foto

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