Angeblich mit umbringen bedroht: Es muss die Unschuldsvermutung gelten

Ein Asylwerber soll laut Polizeibericht mit anderen in Streit geraten sein.

Über vieles kann man sich eh nur noch wundern, im Polizeibericht wird auch so geschrieben als sei schon alles klar.

Dabei kann man nur von einer möglichen Tat sprechen und nicht oft genug erwähnen wie sehr die Unschuldsvermutung zu gelten hat.

Eine Tat ist nie fix, solange der mutmaßliche Täter nicht durchs Gericht überführt sprich verurteilt ist.

Und dann kann man als Berichterstatter nicht vorsichtig genug vorgehen. Kränkung, fühlt sich auch ein verurteilter Täter gekränkt, kann es schnell zu einer Verhandlung kommen und der verurteilte kann dann zum Kläger werden!

Dazu gibt es noch viel zu sagen: Das Gesetz macht dies alles möglich, spannend ist es schon was man alles erfährt als Medienunternehmer/In.

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