Zwei Schuldsprüche nicht rechtskräftig.
Lange Zeit hat es gedauert und noch nicht vorbei. Weil die Beschuldigten haben gegen die Strafen Einspruch erhoben
So hat Herr G 10 Monate unbedingte Haft bekommen. Der zweite Beschuldigte 3 Monate. Beide haben diese Urteile nicht angenommen.
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Wehren sich gegen die Haft. Beide haben auch angesehene Berufe. Bei G wäre es eine Katastrophe so lange weg sein zu müssen.
Also geht es weiter, müssen Einsprüche abgewartet werden.
Beide bekennen auf nicht schuldig, weiterhin läuft nun dieses Hin und Her weiter.
oe24: Drei Verhandlungstage lang hatte der 45-jährige Angeklagte versucht, den Richter von seiner Version der Dinge zu überzeugen. Er hatte das Motorboot gelenkt, auf dem er sich mit drei Freunden aus Niederösterreich befunden hatte.
Alle waren alkoholisiert gewesen, bis auf den Schiffsführer, der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war.
Weil der Klagenfurter den Erstangeklagten ans Steuer gelassen hatte, obwohl dieser alkoholisiert gewesen war, war er ebenfalls angeklagt, und zwar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Laut Anklage hatte der Niederösterreicher ein riskantes Manöver, einen sogenannten Powerturn, mit dem Sportboot gefahren.
Dabei wurde sein gleichaltriger Freund aus dem Boot geschleudert und geriet mit dem Kopf in die Schiffsschraube. Seine Leiche wurde am nächsten Tag in der Früh von Tauchern aus dem See geborgen.
Fakten: Gericht, Streitigkeiten, Urteil was nicht angenommen wurde. Und der Einspruch der nun bearbeitet werden muss. Beide Angeklagten bekennen nicht schuldig. Der Sachverständige sah es anders. Und das Gericht auch.