Jetzt gab es ein Urteil.
Dem Buben musste ein Bein abgenommen werden. Es gab kein Schmerzensgeld für diesen Buben. Das gleich vorweg.
Der Hundebesitzer gab den Buben die ganze Schuld und weinte um seinen Hund. Nein, der wurde nicht eingeschläfert aber ein anderer hat ihn nun.
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Der Hundebesitzer bekam 4 Monate bedingt. Er darf sich wieder einen Hund nehmen, aber es sollte kein Listenhund sein.
Der Bub muss froh sein, wenn er und seine Familie nicht die ganzen Gerichtskosten tragen müssen. Und er kann froh sein, sagte der Angeklagte, weil er meinen Hund überlebt hat.
Der nun nicht mehr sein Hund ist. Das macht den Mann auch vor Gericht wütend und er beschimpft den Buben. Warum er den so blöd war und vor seinem Hund auch noch weggelaufen sei. "Du hast die Fehler gemacht, nun hast du deine Strafe"! Die Worte des Angeklagten.
Ja, er werde sich wieder einen Hund nehmen, eben einen Schäferhund der kein Listenhund ist. Es gebe ja auch große Hunde die keine Listenhunde sind. Und ich kann es mir nicht verkneifen: Es gibt auch zweibeinige Hunde.
Der Bub, nun der muss einige Träume wie Fußballstar, Skifahren, Klettern, begraben. Auch Autofahren, Motorradfahren, wird schwieriger für ihn, wie bei denen mit zwei gesunden Beinen.
Außerdem hat der Bub noch immer große Schmerzen auch am anderen Bein, es konnte gerade so noch gerettet werden. Doch auch hier blieben große Narben zurück.