Deutsches Verfassungsgericht lehnt NPD- Verbot ab

Die rechtsextreme deutsche Partei NPD wird nicht verboten. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das "Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen", entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.

Der Bundesrat ist am gestellten Verbotsantrag gescheitert.

Das bereits zum zweiten Mal.

Rechtsextreme Parteien, werden nicht verboten, was wird ein Schock für alle Linksgerichteten sein, doch so ist es.

Viele sagen: "Es wird ja auch nicht Links radikal verboten"! Damit haben sie natürlich recht. Deshalb allein schon hat Links nicht ein Recht auf Rechts hinzuschlagen. Das Gericht selbst sieht keinen Grund Rechte Parteien zu verbieten.

Die NPD hat nur noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene. Die Verfassungshürden für ein Parteiverbot sind in Deutschland hoch, nur zweimal seit 1949 wurden Parteien verboten: 1952 die "Sozialistische Reichspartei Deutschlands" (SRP), die eine Nachfolgepartei der NSDAP war, und 1956 die kommunistische KPD.

http://www.krone.at/welt/deutsches-verfassungsgericht-lehnt-npd-verbot-ab-keine-gefahr-story-549275

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