Doch eine Handypeilung darf nicht gemacht werden?
Momentan gibt es keinen Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat. Da es keine gegenwärtige Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit gibt, ist zum derzeitigen Stand die Rechtsgrundlage für eine Handypeilung nicht gegeben.
Das steht im Polizeibericht.
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Verstehe ich nicht ganz, den es wird auch befürchtet, sie könnte in den Händen von Männern sein, die sie per Internet kennen gelernt hat.
Presseaussendung der Polizei Salzburg
Ergänzend zu der bisherigen Aussendung betreffend der abgängigen 16-jährigen N. wird berichtet:
Die Polizei hat umfassende Erhebungen geführt. Die Ermittler stellten fest, dass die Abgängige über das Internet Kontakte zu Männern in Österreich und in der Schweiz hatte. Diese Kontakte wurden überprüft. Zum derzeitigen Ermittlungsstand kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Abgängige bei einer anderen Person aufhält, die sie möglicherweise über eine soziale Plattform kennengelernt hat.
Am 12. Juli 2017 gab es Kontakt zwischen der Tochter und der Mutter via WhatsApp. Aufgrund von verwendeten Textpassagen in den Mitteilungen gehen die Ermittler davon aus, dass die Abgängige die Nachrichten verfasst hat.
Personen aus dem Freundeskreis konnten über den Aufenthaltsort der Abgängigen keine Informationen geben.
Momentan gibt es keinen Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat. Da es keine gegenwärtige Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit gibt, ist zum derzeitigen Stand die Rechtsgrundlage für eine Handypeilung nicht gegeben.
Weitere Ermittlungen werden geführt. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird entsprechend berichtet.
Quelle: http://www.polizei.gv.at/sbg/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=48706C2B5744483556476F3D&pro=0