Vergewaltigung Tulln

Das Opfer muss ihre Therapie Kosten selbst zahlen.

Auch im Nachhinein.

Am Mittwoch erlitt die 15 jährige einen endgültigen Zusammenbruch. Sie wurde sofort in ein Krankenhaus gebracht.

Die 15 jährige wird als Psychisch schwerst krank bezeichnet. Es soll ein Entmündigungs Verfahren gegen dieses junge Mädchen laufen. Sprich die Obsorge sollen nicht mehr die Geschiedenen Eltern haben, sondern jemand vom Gericht.

Die 15 jährige wird als entmündigte nie wieder am Leben teilnehmen können. Sie ist in Gerichtlicher und Staatlicher Obhut aus der diese nie wieder entrinnen kann.

Eine Gefangene, wenn man es hart sagen sollte.

Kosten werden aber auf die Familie, geschiedene Eltern abgewälzt.

Unterdessen sind die mutmaßlichen Vergewaltiger abgetaucht und ihnen steht eine Zahlung von rund 400 Euro im Monat zu, ohne Grundverpflegung. So schaut es aus.

Das Mädchen hat nie wieder eine Zukunft.

Quelle: http://www.krone.at/1681686

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philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 31.03.2018 14:15:20

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