Das 15 jährige Mädchen ist Psychisch krank, eine der Begründungen dazu.
Die Täter hatten die Telefon Nummer vom Handy des Mädchens.
Das Mädchen hat sich widersprochen. Hatte die Täter gekannt und war mit ihnen zusammen.
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Keiner streitet dies ab. Auch die Drogen nicht. Doch es kam zur Vergewaltigung. Das Mädchen sah die Gefahr nicht, doch die Stimmung schlug um. Auch das glauben viele.
Plötzlich wurde aus Plaudern Gewalt. Sie wollte nicht, also wurde die 15 jährige mit Gewalt genommen.
Anwälte sagten: "Die ist psychisch krank"!
Darf die, deshalb vergewaltigt werden?
Darf die noch fertiger gemacht werden, als die eh schon ist?
Weil die, ja schon vorher auffällig war?
Ist dies ein Freibrief für die Täter, die zu vergewaltigen?