Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung – muss eine Kleinunternehmerin Schadenersatz leisten?
Frau S. aus Zell am See stellt Modeartikel aus Leder her und vertreibt sie über regionale Geschäfte und einen kleinen Onlineshop. Weil sie einem Ledergürtel den Namen „Frida“ gab, wurde sie von einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei aufgefordert, wegen Verletzung von Markenrechten 2.884 Euro zu zahlen. Der Anwalt von Frau S. diskutiert mit dem Rechtsvertreter der Frida Kahlo Corporation unter anderem darüber, warum der Streitwert rund 187.000 Euro betragen soll.
Doch ist Frida nicht nur ein Name, wenn man dieses Kahlo nicht mit schreibt? Dann ist es doch ein normaler Vorname?
NEIN, wie man sieht kann man einen Streitwert von mehr als 100.000 Euro daraus machen.