Zuerst glaubte ich bei dieser Überschrift an einen Scherz der Medien.
Ein fünfjähriger Bub wurde von den Eltern einer dreijährigen Kindergartenfreundin wegen sexueller Belästigung angezeigt! Unter anderem soll der „Täter“ dem Mädchen einen Legostein in die Unterhose gesteckt haben. Die Kriminalpolizei musste ermitteln, die Staatsanwaltschaft winkte ab.
Sie gingen zur Polizei, diese machte eine Niederschrift der „Tat“und die Kriminalpolizei beschäftigte sich tatsächlich mit dem Fall. Erst die Staatsanwaltschaft machte dem Treiben ein Ende.
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Sie warfen den 5 jährigen mehrere Straftaten vor, es habe auch „andere Vorfälle“ gegeben. Nach Abschluss der Ermittlungen, bei denen auch andere Eltern befragt wurden, ging ein Bericht an die Staatsanwaltschaft.
Die stellte die Ermittlungen ein, machte aber eine Meldung an die Jugendwohlfahrt und das Pflegschaftsgericht. „Das ist in solchen Fällen üblich“, bestätigt Staatsanwaltssprecher Philip Christl: „Bei Unmündigen, und bei diesem Vorfall handelt es sich um solche, gibt es bei uns keine Strafverfolgung. Solche Verständigungen erfolgen grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Handlungsbedarf besteht.“
Experte: „Fünfjähriger kann kein Sextäter sein“
Kronen Zeitung: Entsetzt ist Oberarzt Till Preißler, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Linzer Uni- Klinikum, dass ein fünfjähriger Bub von den Eltern einer Kindergartenfreundin (3) angezeigt wurde und die Polizei ermitteln musste, weil er das Mädchen sexuell belästigt haben soll: „Ein Fünfjähriger kann kein Sextäter sein!“, so der Experte im Interview mit der „Krone“.