Als Baby wurde ich bereits gegen Pocken geimpft: Konnte mich nicht wehren.
Auf diesen Bild bin ich nicht, ich war zu klein.
Interessant aber zu sehen, was damals geschah.
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Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: In Sachen Impfungen kommen Befürworter und Verweigerer auf keinen gemeinsamen Nenner. Seit Monaten tut sich in der Impf-Frage ein tiefer Graben auf - ein Phänomen, das nicht neu ist. In Sachen Pocken wurde am 30. Juni 1948 ein „Bundesgesetz über Schutzimpfungen zu Pocken“ beschlossen, das zwar keine allgemeine Impfpflicht festlegte, einer solchen aber ziemlich nahekam.
„Jedermann ist verpflichtet, sich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Schutz gegen Pocken (Blattern, Variola) impfen zu lassen“, lautete der erste Satz damals. Diese Verpflichtung umfasste auch nach sieben Tagen eine Nachuntersuchung zur Überprüfung des Impferfolgs bzw. falls nötig eine Wiederimpfung.
Mit Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ, NEOS wird die Impfpflicht am Donnerstag erneut beschlossen.