Ein Schuss genügte: Dabei wurden zwei Beamte leicht verletzt. Durch einen einzigen Schuss. Wie kam es dazu?
Schlimm genug, eine Frau wurde mit einer Waffe bedroht. Der bestzer dieser Waffe hat ein Waffenverbot! Die Polizei wurde zu Hilfe gerufen.
Hier der Polizeibericht: Der Zwischenfall ereignete sich in Bregenz.
Am 02.08.2020, gegen 19.05 Uhr ging bei der Landesleitzentrale der Notruf ein, dass in Bregenz ein Mann eine Frau mit einer Schusswaffe bedrohe. Zwei Polizeistreifen fuhren daraufhin unverzüglich zum Vorfallort. Am Einsatzort angekommen, trafen die Polizisten einen 43-jährigen amtsbekannten Mann im Eingangsbereich eines Hauses an. Gegen ihn besteht ein behördliches Waffenverbot. Der 43-Jährige wurde aufgefordert, die Hände hochzunehmen und sich hinzulegen.
Dieser Aufforderung kam er nach mehrmaligem Ansprechen nach.
Die Beamten begannen daraufhin den Mann am Boden zu fixieren.
Als sich ein Beamter hinkniete und die Kollegen bei der Fixierung unterstützte, löste sich aus der umgehängten Langwaffe ein Schuss.
Dies erfolgte als die Mündung des Laufes senkrecht auf den Steinboden auftraf.
Durch den Einschlag des Geschosses splitterten kleine Steinfragmente aus dem Boden, die zwei Polizeibeamte am Hals, im Gesicht und am Arm leicht verletzten.
Sie wurden im Spital ambulant behandelt. Der Festgenommene erlitt durch die Splitter keine Verletzungen.
Eine Gaspistole wurde beim Beschuldigten sichergestellt.
Nach Abschluss der Erhebungen wurde der Beschuldigte aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Er wird wegen gefährlicher Drohung und nach dem Waffengesetz an die Staatsanwaltschaft Feldkirch und die Bezirkshauptmannschaft Bregenz angezeigt werden.
Warum sich der Schuss aus der Langwaffe löste, ist Gegenstand der weiteren internen und waffentechnischen Untersuchungen und Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch führt gemeinsam mit dem Bezirkspolizeikommando Bregenz die weiteren Sachverhaltserhebungen.
Quelle: https://www.polizei.gv.at/vbg/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=424A4C5359344453612B633D&pro=0
Schenk uns bitte ein Like auf Facebook! #meinungsfreiheit #pressefreiheit
Danke!
Ein Notruf ging am Sonntagabend gegen 19 Uhr bei der Exekutive ein, wonach eine Frau von einem Mann mit einer Schusswaffe bedroht werde.
Beamte zweier Streifen machten sich umgehend auf den Weg zum Ort des Geschehens.
Man kann auch von Glück reden, dem Opfer geschah nichts. Man sollte hier schon näher nachdenken. Wenn auch die Polizei nur die Möglichkeit hat einen Schuss abzugeben. Manchmal könnte es genügen, wie in dem Fall, dass unschuldige zu Schaden kommen, auch Opfer!
Beim Eintreffen stand der 43-Jährige im Eingangsbereich. Erst nach mehrmaliger Ansprache folgte er der Aufforderung, die Hände hochzunehmen und sich hinzulegen.
Ich gebe jetzt der Polizei keine Schuld, wie vielleicht manche zu meinen glauben. Aber das Schicksal kann ein Hund sein.
Kronen Zeitung: Mündung traf senkrecht auf Steinboden auf
Beim Fixieren am Boden traf dann laut Angaben der Exekutive die Mündung der Waffe eines Polizisten senkrecht auf dem Steinboden auf, woraufhin sich ein Schuss löste.
Gesplitterte kleine Steinfragmente verletzten zwei Polizisten an Hals und Arm sowie im Gesicht, sie wurden ambulant im Spital behandelt.
Da kann man nur von Glück sprechen, dass nicht mehr geschehen ist.
Der eigentliche Skandal ist: Beim 43-Jährigen wurde eine Gaspistole sichergestellt, er wird wegen gefährlicher Drohung und nach dem Waffengesetz angezeigt. Nach Abschluss der Erhebungen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein Trauriger Vorfall, in mehrere Richtungen. Am Ende müssen die Untersuchungen entscheiden und die Justiz wie es weiter geht.
Keiner ist unfehlbar, wirklich keiner, nur dieses will ich mit dem Artikel sagen. Das Schicksal, der Zufall, macht oft für uns Situationen, die uns alle überfordern. Die dann untersucht werden müssen. Wenigstens ist hier nicht mehr geschehen.
Quelle: Schuss aus Dienstwaffe löste sich bei Festnahme https://www.krone.at/2204223
Glück im Unglück, Fakt ist, auch nur ein Schuss kann reichen um zu verletzen, oder gar mehr.