Die armen Tiere. Jetzt geht es nicht mehr um Kinder, sondern um Mizi und Bruno. Hund und Katz. Doch es gibt auch noch andere Haustiere. Manche haben auch Mäuse oder Ratten als Haustiere. Soll es geben.
Bei Gericht mit Maus und Ratte. "Herr Richter, ich will die Ratte"! "Was, Sie wollen sich doch gerade scheiden lassen"?
Scherz bei Seite, lol
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"Für mich ist das sonnenklar, gerade zu und nach den Weihnachtsfeiertagen kochen Emotionen hoch. Denn die Paare müssen dann oft mehr Zeit miteinander verbringen, als ihnen lieb ist", schildert der prominente St. Pöltner Scheidungsanwalt Thomas Trixner.
Ja, Weihnachten und die Schattenseiten von dieser Zeit, wie in Berlin Schlagzeilen in allen Medien.
Wer bekommt das Haustier?
Doch während es bei Paaren mit Kindern um Obsorge und Besuchsrecht geht, ist bei jenen, die keine Sprösslinge haben, oft die brennendste Frage: Wer bekommt den Hund, wer die Katze oder gar den Hamster. "Da entbrennen dann oft richtige Rosenkriege, und vor allem bei Hunden kann es richtig emotional werden", so die nicht minder prominente Scheidungsanwältin Lindner.
Besuchsrecht, für Katz und Co. Es nimmt immer mehr skurile Formen an.
Kronen Zeitung: Immer öfter Sachverständige gefragt
Es liege am Richter zu entscheiden: Wer darf den vierbeinigen Liebling zu sich nehmen? Im schlimmsten Fall müssen dann sogar Sachverständige entscheiden, wer "Flocki", "Minka" oder Hamster "Burli" bekommt. Und wo der einst gemeinsame treue Freund des Menschen am besten versorgt ist.
Die Welt ist verrückt, steht auf dem Kopf, schon lange.