Schweizer bürgern keine Sozialhilfeempfänger ein

Die Schweizer sind hier streng.

In der Schweiz ist am 1. Jänner ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten, in dem Einbürgerungen neu geregelt werden. Ab sofort können nur noch jene Menschen eine Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen oder das Geld bereits zurückgezahlt haben.

Staatsbürgerschaft nur noch mit C-Bewilligung

Besonders jene Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz leben dürfen, stellten vor dem Jahreswechsel noch ein Gesuch. Sie haben seit dem 1. Jänner keine Chance mehr auf die Schweizer Staatsbürgerschaft. Seither ist dies nur noch für Menschen mit C-Bewilligung möglich - also für jene, die nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung bekommen haben.

Quelle: http://www.krone.at/1606138

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