Prozess in New York
Mehr als 100 Jahre nach dem Völkermord im damaligen Deutsch- Südwestafrika ist nun der Weg frei für einen Prozess um Entschädigungszahlungen an die namibischen Volksgruppen Herero und Nama. Deren Angehörige hatten in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Vertreter der Kläger fanden sich nun in der US- Metropole ein und erzielten einen Erfolg: Richterin Laura Taylor Swain setzte den 21. Juli als ersten Verhandlungstag fest. Damit kann das Verfahren um eines der dunkelsten Kapitel der afrikanischen Kolonialgeschichte in Gang kommen.
"Akzeptieren keine Entschuldigung ohne Reparationszahlungen"
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Nach dem nunmehrigen Richterspruch in New York sagte die namibische Abgeordnete Ida Hoffmann, die diese Woche als Vertreterin der Nama angereist war: "Als ich gehört habe, wie die Richterin sagte, dass die Anhörung stattfindet, war das der größte Erfolg, den wir bisher hatten." Die Klageführer, Herero- Chef Vekuii Rukoro und Nama- Chef David Frederick, erklärten, dass sie im Namen "aller Herero und Nama weltweit" auftreten und "Entschädigung für den Völkermord" fordern. Weder Herero noch Nama würden eine Entschuldigung Deutschlands akzeptieren, die keine Reparationen vorsehe, sagte Rukoro.
Enteignungen, Vergewaltigungen, Zwangsarbeit, Mord
In der Sammelklage heißt es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft über das damalige Deutsch- Südwestafrika sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Behörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand habe der deutsche General Lothar von Trotha schließlich einen Vernichtungsfeldzug begonnen, in dem bis zu 100.000 Herero und Nama getötet worden seien. Die deutsche Kolonialherrschaft ging am 9. Juli 1915 zu Ende.