Zeit im Blick wurde von einem Frauenmörder, der in Graz unter Beisein der Kinder seine Frau abstach, aus dem Gefängnis heraus geklagt! Der angeblich im Beisein der Kinder - und es muss die Unschuldsvermutung gelten. Der Mann (Täter) Unschuldsvermutung liest mit. Aus dem Gefangenenhaus heraus.
Ich bin nun angeklagt, dem Täter 11.000 Euro zu zahlen, wegen Berichterstattung.
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Danke!
Wegen §§ 7,7a, 7b 1 klagende Partei, er ist übrigens Afghane, Adresse des Klägers Justizanstalt Graz Jakomini!!!
Wegen Impressumspflicht hat er auch meine Adresse, etc.
Da fühlt man sich in Gefahr als journalistin er hat alles kopiert, auch meine Links zu den Medien Kronen zeitung oe24, und so weiter.
Ich staunte heute als die Post kamhttps://zeitimblick.info/frauenmoerder-von-graz-war-vor-der-tat-in-therapie/
Und andere Artikel, ein Frauenmörder der in Haft ist, ließt meine Artikel in Haft - und hat einen Anwalt beantragt mich am Landesgericht Wiener Neustadt zu verklagen. Angeklagt, Strafgerichtlich. So kann es gehen.
Es wird sehr spannend was da gerade geschieht. Ach so gilt die Unschuldsvermutung für den Mann in Haft. Nenne keinen Namen, habe ich nie genannt. Starkes Stück. Am Beispiel was ich geschrieben habe, sieben Berichte sind angeklagt.
Der Fall war einer der Fälle die mir besonders zusetzten was ich auch im Bericht schreibe. Auch andere Mörder wollten mich schon klagen. Drohten mir mit e - mails aber jetzt bin ich wieder um sehr große Erfahrung reicher.