So kann es gehen.

Eine Frau war mit dem Virus infiziert, trotzdem hielt diese sich nicht an die Quarantäne. Die Polizei kam, es gab eine Anzeige und heute die Verhandlung vor Gericht.

Eine hohe Geldstrafe und acht Monate bedingt, so das Urteil.

Also vorbestraft: Vorbestraft, wegen Corona. Außerdem, so der Richter: "Sie haben im Markt auch keine Maske getragen, also die Leute zusätzlich in Gefahr gebracht"!

Vorsätzlicher Gefährdung von Menschen

„Wollte Enkelin dringend Geld schicken“

Auch Richter Oliver Kriz erzählt sie offen: „Die Enkelin war in Bosnien krank, ich hier.

Ich wollte ihr dringend Geld schicken, um zu helfen.“

Da das über Dritte nicht funktionierte, ging sie - eben trotz Quarantäne - selbst in einen Supermarkt mit Bankschalter.

„Sie war Corona-positiv und trug keine Maske“, ärgert sich die Bankangestellte noch heute. „Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske“, entgegnet die Angeklagte. Vielleicht habe sie die Maske aber kurz aufs Kinn geschoben, weil ihr heiß gewesen sei ...

Quelle: https://www.krone.at/2196900

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