Trotzdem sitzen diese aber in U - Haft! Widerspruch?
Ja seltsame Wege geht der Rechtsstaat, wenn jemand in Haft sitzt ist er nicht frei, doch es gilt die Unschuldsvermutung!
Er kann klagen, wenn er auch wegen Mordverdachtes in Haft sitzt, so kann er doch die Medien klagen, die etwas schreiben, was den U - Häftling für den aber die Unschuldsvermutung gilt kränkt.
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Danke!
Auch wenn dieser gestanden hat, schützt dies den Medienunternehmer, Blogger nicht. Und ein Blogger gilt laut Gesetz wenn er einen eigene Blog betreibt, eigene Plattorm als Medienunternehmer.
Spannend, man lernt nie aus.
Täterschutz steht vor Opferschutz: Recht ist nicht Gerechtigkeit. Da fehlen einem nur noch die Worte.