Wir müssen zwischen Exekutive und Judikative trennen.

Exekutive, vollziehende Gewalt, steht im Wikipedia.

Judikative, ist die Rechtssprechung. Das muss man einmal auseinander halten.

Unbeschränkte Macht für eine Person oder eine Gruppe bedeutet meistens: Beschränkung oder Unterdrückung für andere. Das hat die Geschichte immer wieder gezeigt. Die Gewaltentrennung in der Demokratie soll Machtmissbrauch verhindern und die Freiheit aller sicher

Macht teilen und kontrollieren

Das System der Gewaltentrennung teilt die staatlichen Aufgaben in drei große Bereiche: Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind so auf verschiedene staatliche Institutionen verteilt, dass jede die andere kontrolliert.

Deshalb kann in einer funktionierenden Demokratie niemand so mächtig werden, dass er/sie dieses System zerstört.

Interessant, hier liegt viel Arbeit, aber auch Bewusstseinsarbeit, vor uns allen. Es ist interessant, sich dafür zu interessieren, man lernt nie aus. Es ist auch immer wieder sehr spannend, Einblicke gewinnen zu dürfen.

Gesetzgebung kontrolliert Verwaltung

Das Parlament kontrolliert die Verwaltung, also die Arbeit der Bundesregierung und der Institutionen der Verwaltung. Die Regierung muss dem Parlament Rede und Antwort stehen für das, was sie tut bzw. die Verwaltung tun lässt.

Auch die Gesetzgebung wird kontrolliert

Andererseits hat die Vollziehung - nämlich der/die BundespräsidentIn auf Vorschlag der Bundesregierung - das Recht, den Nationalrat aufzulösen. Gesetze, die der Nationalrat beschließt, kann der Verfassungsgerichtshof kontrollieren. Er kann verfassungswidrige Gesetze aufheben.

Es bleibt spannend, bleibt wachsam.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/PARL/POL/ParluGewaltenteilung/

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von zeit im blick