Der „Verhetzungsparagraph“ – so heißt es – wird verschärft.
Künftig soll bereits strafbar sein, wer Bilder anderer, die als Verhetzung gewertet werden (können), bloß abdruckt (Strafdrohung: bis zu einem Jahr Gefängnis). Die Frage, wie sehr er die Meinungsäußerung einschränkt, ist strittig. Die Formulierungen lassen einigen Interpretationsspielraum zu.
„Gerade haben wir noch stolz, Je suis Charlie!‘ gerufen, und schon wird die Strafbarkeit der angewandten Meinungsfreiheit angedacht“, sagt Georg Vetter, Anwalt und Justizsprecher des Teams Stronach.
Seine Kritik richtet sich gegen die Verschärfung des Verhetzungstatbestands (§283 StGB), die Justizminister Wolfgang Brandstetter im Zuge der Strafrechtsnovelle plant. Karikaturen wie von „Charlie Hebdo“ könnten durch die Norm hierzulande verboten werden, so Vetter.
Lassen wir zuerst, noch bevor wir selbst zu denken beginnen, denjenigen zu Wort kommen, der das Problem schon Jahrhunderte zuvor be- und durchdacht hat: John Stuart Mill, der wohl bedeutendste angelsächsische Philosoph des 19. Jahrhunderts (siehe Bild oben), sagt dazu:
„Nur soweit eine Handlungsweise andere betrifft, ist der Mensch der Gesellschaft verantwortlich. Soweit sie ihn selbst betrifft, ist seine Unabhängigkeit rechtlich unbeschränkt. Über sich selbst, seinen Leib, seine Seele ist das Individuum unbeschränkter Herrscher.“
„Abgesehen von den besonderen Ansichten individueller Denker, ist aber in der Welt überhaupt eine wachsende Neigung vorhanden, die Macht der Gesellschaft über das Einzelwesen sowohl im Wege der öffentlichen Meinung wie auch durch die Gesetzgebung ungebührlich auszudehnen.“
Aber soll man wirklich alles sagen dürfen?
Kaum jemand würde sich getrauen, diese Frage mit einem eindeutigen JA! zu beantworten. Warum eigentlich?
Dazu siehe: http://zeitdiagnosen.wordpress.com